Notársky úrad
JUDr. Zuzana Grófiková
Seberíniho 1, 821 03 Bratislava
tel.: 02/43 63 42 04, -05, -06
fax: 02/43 41 29 04
 

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auf der internationalen Internet-Seite des Notaramtes JUDr. Zuzana Grófiková, Seberíniho 1, 821 03 Bratislava

Angebotene Dienstleistungen:

Der Notar erbringt Dienstleistungen im Sinne der Notariatsordnung, Ges. 323/1992 Slg. in der Fassung der späteren Vorschriften und der zusammenhängenden Rechtsvorschriften – des Bürgerlichen Gesetzbuches, des Handelsgesetzbuches, der Zivilprozessordnung u.dgl.
Die notariellen Handlungen werden im Sinne der Verordnung Nr. 31/1993 Ges.Slg. in der Fassung der späteren Vorschriften berechnet.

Warum soll man eine Niederschrift gerade beim Notar errichten?

1. Alle vom Notar hergestellten Urkunden haben die Form eines Notariatsaktes. Der Notariatsakt ist eine öffentliche Urkunde.
Die öffentliche Urkunde ist im Sinne des § 134 der Zivilprozessordnung sowohl jede vom Gericht der Slowakischen Republik oder von einem anderen Staatsorgan im Rahmen derer Rechtsbefugnis erteilte Urkunde als auch eine Urkunde, welche durch eine gesonderte Vorschrift für eine öffentliche Urkunde erklärt wird. Als solche gilt auch der Notariatsakt.
Die öffentliche Urkunde verfügt über eine höhere Beweiskraft als eine Privaturkunde.
Wenn das Gegenteil nicht bewiesen wird, gilt das, was im Notariatsakt bestätigt ist. Der Unterschied zwichen einer öffentlichen und einer Privat-Urkunde besteht auch darin, dass der in der Privaturkunde aufgenommene Inhalt zu beweisen ist.
2. Der Notar hat für jede notarielle Handlung Anspruch auf ein festgelegtes Entgelt. Die Preise richten sich nach der Verordnung Nr. 31/1993 Ges.Slg. in der Fassung der späteren Vorschriften, welche der Öffentlichkeit zugänglich ist.